Urlaub mit dem Hund


Auslandsreisen mit Hund

Sie wollen mit Ihrem Hund einen Urlaub im Ausland verbringen?
Dann brauchen Sie ab Oktober 2004 den neuen EU-Heimtier-Ausweis für Katzen, Hunde und Frettchen.
Der EU-Heimtier-Ausweis soll für eine einheitliche Regelung in den EU-Ländern sorgen.
Künftig brauchen die Tiere eine gültige Impfung gegen Tollwut sowie einen Mikrochip oder eine Tätowierung, wobei die Tätowierung nur noch bis 2011 anerkannt wird. Danach ist nur noch der Mikrochip gültig.
In den EU-Heimtierausweis wird die Tollwutimpfung eingetragen und dieser muss bei Reisen innerhalb der EU-Länder mitgeführt werden. Bei bereits geimpften und gekennzeichneten Tieren werden die Angaben vom Impfpass in den EU-Heimtierausweis übertragen.
Die Kosten für einen gültigen Ausweis werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.
Wer ohne den neuen Ausweis mit seinem Tier auf Reisen geht, muss an der Grenze mit Problemen rechnen.

Bei Reisen in Länder außerhalb der EU gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Quellenangabe: www.urlaub-mit-hund.de

Unter www.hundeurlaub.de gibt es eine kostenlose Reisecheckliste

Wiedereinreise mit Hund und Katze

Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung genügt bei der Wiedereinreise aus EU-Ländern und aus einigen Nicht-EU Ländern wie Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien, Japan, und Neuseeland.
Beim Transit bzw. der Wiedereinreise aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei) müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise die Tollwut-Antikörper bestimmt werden. Die Blutuntersuchung auf Antikörper ist frühestens 30 Tage nach der Impfung von einem Tierarzt durchzuführen und im EU-Heimtierausweis zu bescheinigen. Die Antikörperbestimmung muss nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate einer Wiederhölungsimpfung gegen Tollwut unterzogen wird.
Quelle: ADAC



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